🔴 Rohrbruch? Heizungsausfall? Notfall-Dienst: 0421-870126 – 365 Tage im Jahr, täglich 7–22 Uhr
Häufige Fragen

Häufige Fragen – Ihre Antworten auf einen Blick.

Alles was Sie über Heizung, Bad, Wartung und Kosten wissen möchten.

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Allgemein & Kontakt

Unser Haupteinsatzgebiet ist Bremen und Umgebung bis ca. 30 km. Für besondere Projekte kommen wir auch darüber hinaus. Sprechen Sie uns einfach an.
Für Wartung und Planung sind typisch 1–2 Wochen Vorlaufzeit realistisch. Im Notfall kommen wir innerhalb von 2 Stunden.
Ja, Angebote sind für Sie vollkommen kostenfrei und unverbindlich. Wir beraten Sie persönlich und erstellen Ihnen ein transparentes Angebot – ohne versteckte Kosten.
Unser Notdienst ist an 365 Tagen im Jahr von 7 bis 22 Uhr erreichbar – auch am Wochenende und an Feiertagen. Für reguläre Anfragen, Angebote und Terminvereinbarungen erreichen Sie uns Mo–Do 7:00–16:00 Uhr und Fr 7:00–11:00 Uhr.
Ja, wir haben langjährige Erfahrung mit Gewerbeobjekten und Mietshäusern. Sprechen Sie uns auf eine maßgeschneiderte Betreuung an.
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Badsanierung

Je nach Umfang dauert eine Badsanierung 1–4 Wochen. Einen detaillierten Zeitplan erhalten Sie mit dem Angebot – damit Sie sich gut darauf einstellen können.
Als grobe Orientierung: Teilsanierung ab ca. 3.500 €, Komplettsanierung ab ca. 8.000 €. Der genaue Preis hängt von Größe, Materialwahl und Umfang der Arbeiten ab. Wir erstellen Ihnen ein kostenloses Festpreisangebot.
Alles aus einer Hand: Sie müssen sich nicht um die Koordination zwischen verschiedenen Gewerken kümmern. Unsere eigenen Fliesenleger arbeiten eng mit den Sanitärinstallateuren zusammen – das spart Zeit und vermeidet Reibungsverluste.
Ja, eine 3D-Visualisierung Ihres neuen Bades ist möglich. Sprechen Sie das Thema bitte beim Beratungsgespräch an, dann planen wir das von Anfang an ein.
Nein, in der Regel nicht. Wir arbeiten zügig und strukturiert, damit Sie so wenig wie möglich beeinträchtigt werden. Ob eine Übergangsregelung sinnvoll ist, besprechen wir im Vorfeld mit Ihnen.
Selbstverständlich. Wir schützen alle angrenzenden Bereiche, Böden und Einrichtungsgegenstände sorgfältig vor Staub und Beschädigungen.
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Heizung

Wir empfehlen die Wärmepumpe, wenn die baulichen Voraussetzungen stimmen. Bei schlechter Dämmung ist eine Hybridheizung oft die bessere Lösung. Eine Gasheizung kommt derzeit nur noch als Übergangsmößnahme in Frage.
Das hängt vor allem von der Dämmung Ihres Hauses und der Größe der Heizflächen ab. Unsere kostenlose Erstberatung gibt Ihnen klare Antworten für Ihre konkrete Situation.
Der Heizungscheck ist eine einmalige Analyse des Zustands und der Effizienz Ihrer Anlage – seit 2024 gesetzlich vorgeschrieben für viele Gebäude. Die Wartung ist die jährliche Routinekontrolle mit Reinigung, Messung und Einstellung.
Ja, wir warten fast alle Fabrikate – unabhängig davon, wer die Anlage installiert hat. Bitte nennen Sie uns bei der Kontaktaufnahme den Anlagentyp, damit wir uns optimal vorbereiten können.
Gasheizung ab ca. 4.000 €, Wärmepumpe ab ca. 12.000 € (vor Förderung). Mit der KfW-Heizungsförderung (Programm 458) können Sie bei einer Wärmepumpe bis zu 70 % der förderfähigen Kosten erstattet bekommen – bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € sogar bis zu 80 %.
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Förderung

Wir unterstützen Sie mit allem, was wir als Fachbetrieb beisteuern können: Bestätigung zum Antrag (BzA), Heizlastberechnung, Fachunternehmererklärung und Bestätigung nach Durchführung. Wir sagen Ihnen auch, welche Programme aus unserer Sicht in Frage kommen. Wichtig: Wir sind Handwerker und keine Energieberater – wir sprechen Empfehlungen aus, erteilen aber keine verbindliche Förder-, Rechts- oder Steuerberatung. Den Antrag stellen Sie selbst; verbindliche Auskunft geben KfW, BAFA oder ein Energie-Effizienz-Experte.
Nein! Der Förderantrag muss zwingend VOR Vorhabenbeginn gestellt werden. Bei der Heizungsförderung darf ein Liefer- oder Leistungsvertrag nur mit aufschiebender oder auflösender Bedingung geschlossen werden – er wird also erst mit der Förderzusage wirksam. Diese Klausel nachträglich zu ergänzen ist nicht zulässig. Sprechen Sie uns deshalb frühzeitig an.
Die höchste Einzelförderung ist die KfW-Heizungsförderung (Programm 458) beim Heizungstausch: 30 % Grundförderung, dazu aktuell 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und bis zu 40 % Einkommensbonus. Die Obergrenze liegt bei 70 %, nur bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € bei 80 %. Bei 28.000 € förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sind das maximal 22.400 €. Achtung: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab Februar 2027 auf 12 % und läuft bis 2028 aus – früh beantragen lohnt sich.
Für die Heizungsförderung (KfW 458) ist kein Energieberater zwingend erforderlich – in der Regel genügt die Bestätigung zum Antrag durch uns als Fachbetrieb. Für den KfW 261 (Effizienzhaus) hingegen schon: hier müssen Sie einen zugelassenen Energie-Effizienz-Experten hinzuziehen. Da wir selbst keine Energieberatung anbieten, empfehlen wir Ihnen die offizielle Expertenliste des Bundes unter energie-effizienz-experten.de.

Notfall & Wartung

Sofort den Haupthahn schließen und uns anrufen: 0421-870126. Unser Notdienst ist an 365 Tagen im Jahr von 7 bis 22 Uhr für Sie erreichbar.
Einmal jährlich empfehlen wir eine Wartung. Bei Gasheizungen ist die Abgasmessung nach der 1. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung) gesetzlich vorgeschrieben und regelmäßig fällig.
Auf alle unsere Arbeiten gewähren wir 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung. Das gilt sowohl für Reparaturen als auch für Neuinstallationen.
Eine Heizungswartung beginnt ab ca. 150 €. Den genauen Preis nennen wir Ihnen gerne nach Angabe des Anlagentyps und Herstellers – einfach kurz anrufen oder das Kontaktformular nutzen.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter – per Telefon, E-Mail oder über unser Kontaktformular.